Seit dem 1. Januar 2023 regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG), wie die CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Für Vermieter bedeutet das: Sie müssen die CO₂-Kostenaufteilung korrekt berechnen und in der Nebenkostenabrechnung ausweisen. Dieser Artikel zeigt Ihnen in fünf Schritten, wie Sie die Berechnung selbst durchführen – mit konkreten Zahlen, Tabellen und drei vollständigen Rechenbeispielen für 2026.
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Was ist das CO₂KostAufG?
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es regelt, wie die CO₂-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden.
Das Ziel: Vermieter sollen einen wirtschaftlichen Anreiz erhalten, in die energetische Sanierung ihrer Gebäude zu investieren. Je schlechter die Energiebilanz eines Gebäudes ist, desto mehr zahlt der Vermieter. Bei einem energetisch gut sanierten Gebäude tragen die Mieter den Grossteil der CO₂-Kosten.
Vor dem CO₂KostAufG trugen Mieter die CO₂-Kosten vollständig über die Heizkostenabrechnung. Jetzt gilt ein abgestuftes Modell, das sich am spezifischen CO₂-Ausstoss des Gebäudes orientiert.
Das 10-Stufen-Modell im Detail
Das Kernstück des CO₂KostAufG ist das 10-Stufen-Modell. Die Einstufung richtet sich nach dem jährlichen CO₂-Ausstoss pro Quadratmeter Wohnfläche:
| Stufe | CO₂-Ausstoss (kg CO₂/m²/Jahr) | Mieter-Anteil | Vermieter-Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | < 12 | 100 % | 0 % |
| 2 | 12 bis < 17 | 90 % | 10 % |
| 3 | 17 bis < 22 | 80 % | 20 % |
| 4 | 22 bis < 27 | 70 % | 30 % |
| 5 | 27 bis < 32 | 60 % | 40 % |
| 6 | 32 bis < 37 | 50 % | 50 % |
| 7 | 37 bis < 42 | 40 % | 60 % |
| 8 | 42 bis < 47 | 30 % | 70 % |
| 9 | 47 bis < 52 | 20 % | 80 % |
| 10 | >= 52 | 5 % | 95 % |
Wichtig: Stufe 1 bedeutet, dass das Gebäude energetisch gut dasteht – der Mieter zahlt die CO₂-Kosten allein. Ab Stufe 10 übernimmt der Vermieter 95 % der Kosten. Das ist der maximale finanzielle Hebel, den das Gesetz für energetische Sanierung setzt.
Emissionsfaktoren nach Energieträger
Um den CO₂-Ausstoss Ihres Gebäudes zu berechnen, benötigen Sie den Emissionsfaktor des verwendeten Energieträgers. Diese Werte sind gesetzlich festgelegt:
| Energieträger | Emissionsfaktor (kg CO₂/kWh) |
|---|---|
| Erdgas | 0,20088 |
| Heizöl (leicht) | 0,26640 |
| Flüssiggas (LPG) | 0,23580 |
| Steinkohle | 0,33960 |
| Braunkohle | 0,36120 |
| Fernwärme | variabel (beim Versorger erfragen) |
Bei Fernwärme teilt der Versorger den spezifischen Emissionsfaktor in der Jahresabrechnung mit. Typische Werte liegen zwischen 0,10 und 0,25 kg CO₂/kWh, je nach Erzeugungsmix. Für die Beispielrechnung unten verwenden wir 0,18 kg CO₂/kWh als realistischen Durchschnittswert.
Schritt-für-Schritt: CO₂-Kostenaufteilung berechnen
Die Berechnung der CO₂-Kostenaufteilung erfolgt in fünf klar definierten Schritten.
Schritt 1: CO₂-Gesamtausstoss ermitteln
Multiplizieren Sie den Energieverbrauch in Kilowattstunden mit dem Emissionsfaktor des Energieträgers:
CO₂ gesamt (kg) = Verbrauch (kWh) x Emissionsfaktor (kg CO₂/kWh)
Den Verbrauch entnehmen Sie der Heizkostenabrechnung oder der Rechnung des Energieversorgers.
Schritt 2: Spezifischen CO₂-Ausstoss berechnen
Teilen Sie den CO₂-Gesamtausstoss durch die Wohnfläche:
CO₂ pro m² (kg/m²/Jahr) = CO₂ gesamt (kg) / Wohnfläche (m²)
Massgeblich ist die Wohnfläche laut Mietvertrag.
Schritt 3: Stufe im 10-Stufen-Modell bestimmen
Vergleichen Sie den ermittelten Wert aus Schritt 2 mit der Tabelle des 10-Stufen-Modells (siehe oben). Daraus ergibt sich der prozentuale Anteil für Mieter und Vermieter.
Schritt 4: CO₂-Kosten berechnen
Rechnen Sie den CO₂-Gesamtausstoss in Tonnen um und multiplizieren Sie mit dem CO₂-Preis des Abrechnungsjahres:
CO₂-Kosten gesamt (EUR) = (CO₂ gesamt (kg) / 1.000) x CO₂-Preis (EUR/t)
Schritt 5: Kosten nach Stufe aufteilen
Wenden Sie die Prozentsätze aus Schritt 3 auf die Gesamtkosten an:
- Mieter-Anteil (EUR) = CO₂-Kosten gesamt x Mieter-Prozentsatz
- Vermieter-Anteil (EUR) = CO₂-Kosten gesamt x Vermieter-Prozentsatz
Der Vermieter-Anteil wird von den umlagefähigen Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung abgezogen.
Drei vollständige Rechenbeispiele für 2026
Für alle Beispiele verwenden wir den CO₂-Preis 2026 von 60 EUR/Tonne (Mittelwert des Preiskorridors 55-65 EUR).
Beispiel 1: Erdgas, 50 m² Wohnung, 8.000 kWh
Schritt 1: CO₂ gesamt = 8.000 kWh x 0,20088 kg/kWh = 1.607,04 kg
Schritt 2: CO₂/m² = 1.607,04 kg / 50 m² = 32,14 kg/m²/Jahr
Schritt 3: 32,14 kg/m² liegt im Bereich 32 bis < 37 = Stufe 6 (Mieter 50 % / Vermieter 50 %)
Schritt 4: CO₂-Kosten = (1.607,04 / 1.000) x 60 EUR = 96,42 EUR
Schritt 5:
- Mieter zahlt: 96,42 EUR x 50 % = 48,21 EUR
- Vermieter zahlt: 96,42 EUR x 50 % = 48,21 EUR
Der Vermieter muss 48,21 EUR von den Heizkosten abziehen.
Beispiel 2: Heizöl, 80 m² Wohnung, 15.000 kWh
Schritt 1: CO₂ gesamt = 15.000 kWh x 0,26640 kg/kWh = 3.996,00 kg
Schritt 2: CO₂/m² = 3.996,00 kg / 80 m² = 49,95 kg/m²/Jahr
Schritt 3: 49,95 kg/m² liegt im Bereich 47 bis < 52 = Stufe 9 (Mieter 20 % / Vermieter 80 %)
Schritt 4: CO₂-Kosten = (3.996,00 / 1.000) x 60 EUR = 239,76 EUR
Schritt 5:
- Mieter zahlt: 239,76 EUR x 20 % = 47,95 EUR
- Vermieter zahlt: 239,76 EUR x 80 % = 191,81 EUR
Dieses Beispiel zeigt deutlich: Bei einem schlecht gedämmten Gebäude mit Ölheizung übernimmt der Vermieter den weitaus grössten Teil. Hier lohnt sich eine energetische Sanierung finanziell am meisten.
Beispiel 3: Fernwärme, 120 m² Wohnung, 12.000 kWh
Für dieses Beispiel nehmen wir einen Fernwärme-Emissionsfaktor von 0,18 kg CO₂/kWh an (den tatsächlichen Wert erhalten Sie von Ihrem Versorger).
Schritt 1: CO₂ gesamt = 12.000 kWh x 0,18 kg/kWh = 2.160,00 kg
Schritt 2: CO₂/m² = 2.160,00 kg / 120 m² = 18,00 kg/m²/Jahr
Schritt 3: 18,00 kg/m² liegt im Bereich 17 bis < 22 = Stufe 3 (Mieter 80 % / Vermieter 20 %)
Schritt 4: CO₂-Kosten = (2.160,00 / 1.000) x 60 EUR = 129,60 EUR
Schritt 5:
- Mieter zahlt: 129,60 EUR x 80 % = 103,68 EUR
- Vermieter zahlt: 129,60 EUR x 20 % = 25,92 EUR
Fernwärme führt häufig zu niedrigeren Einstufungen, da der Emissionsfaktor bei modernem Erzeugungsmix deutlich geringer ist als bei Öl oder Gas.
Sie können alle drei Szenarien mit unserem kostenlosen CO₂-Rechner in Sekundenschnelle nachrechnen.
CO₂-Preis Entwicklung 2021 bis 2026
Der CO₂-Preis steigt schrittweise an. Für die Berechnung ist immer der Preis des jeweiligen Abrechnungsjahres relevant:
| Jahr | CO₂-Preis (EUR/Tonne) | Anmerkung |
|---|---|---|
| 2021 | 25 EUR | Einführung des BEHG |
| 2022 | 30 EUR | |
| 2023 | 30 EUR | CO₂KostAufG tritt in Kraft |
| 2024 | 45 EUR | |
| 2025 | 55 EUR | |
| 2026 | 55 - 65 EUR | Preiskorridor, Versteigerung |
Ab 2026 gilt kein fester Preis mehr, sondern ein Preiskorridor von 55 bis 65 EUR pro Tonne. Der tatsächliche Preis ergibt sich aus der Versteigerung der Emissionszertifikate. Für die Nebenkostenabrechnung 2026 verwenden Sie den Preis, der auf der Brennstoffrechnung ausgewiesen ist. Liegt noch kein konkreter Wert vor, rechnen viele Verwalter mit dem Mittelwert von 60 EUR/Tonne.
Sonderregelungen nach §7 CO₂KostAufG
Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen eine Halbierung des Vermieter-Anteils vor. Das betrifft Situationen, in denen der Vermieter die Emissionen nicht oder nur eingeschränkt beeinflussen kann:
Denkmalschutz (§7 Abs. 1 Nr. 1)
Steht das Gebäude unter Denkmalschutz und sind energetische Sanierungsmassnahmen deshalb rechtlich nicht oder nur eingeschränkt möglich, wird der Vermieter-Anteil halbiert. Aus Stufe 6 (50 % Vermieter) werden dann beispielsweise nur 25 %.
Anschluss- und Benutzungszwang (§7 Abs. 1 Nr. 2)
Besteht ein kommunaler Anschluss- und Benutzungszwang (z. B. Fernwärmezwang), kann der Vermieter den Energieträger nicht frei wählen. Auch in diesem Fall wird der Vermieter-Anteil halbiert.
Quartierslösungen und weitere Einschränkungen
Darüber hinaus greift die Halbierung, wenn öffentlich-rechtliche Vorgaben (z. B. in einem Bebauungsplan) den Einsatz bestimmter Heizungsanlagen vorschreiben oder verbieten.
Beweislast: Als Vermieter müssen Sie die Voraussetzungen für die Halbierung nachweisen und dokumentieren. Legen Sie entsprechende Bescheide, Denkmalschutzauflagen oder kommunale Satzungen bei der Abrechnung bereit.
Häufige Fehler bei der CO₂-Kostenaufteilung
Die folgenden Fehler sehen wir in der Praxis regelmässig. Vermeiden Sie diese, um rechtlich saubere Abrechnungen zu erstellen.
1. Falscher Emissionsfaktor verwendet
Jeder Energieträger hat einen eigenen, gesetzlich festgelegten Emissionsfaktor. Ein häufiger Fehler: Den Emissionsfaktor von Erdgas für eine Ölheizung verwenden. Der Unterschied ist erheblich (0,20088 vs. 0,26640 kg CO₂/kWh) und verschiebt die Einstufung um mehrere Stufen.
2. Bruttofläche statt Wohnfläche
Für die Berechnung des CO₂-Ausstosses pro Quadratmeter ist ausschliesslich die Wohnfläche massgeblich – nicht die Bruttogrundfläche, nicht die Nutzfläche und nicht die Gebäudefläche. Verwenden Sie die Wohnfläche, die im Mietvertrag angegeben ist.
3. CO₂-Preis des falschen Jahres
Es gilt immer der CO₂-Preis des Abrechnungszeitraums. Für die Abrechnung 2025 sind es 55 EUR/Tonne, nicht die 45 EUR aus 2024. Achten Sie besonders bei der Umstellung auf den Preiskorridor ab 2026 auf den korrekten Wert.
4. Verbrauch in falscher Einheit
Der Emissionsfaktor bezieht sich auf Kilowattstunden (kWh). Steht auf Ihrer Brennstoffrechnung der Verbrauch in Litern (Heizöl) oder Kubikmetern (Gas), müssen Sie zuerst in kWh umrechnen. Typische Umrechnungen:
- 1 Liter Heizöl = ca. 10 kWh
- 1 m³ Erdgas = ca. 10 kWh (je nach Brennwert)
5. CO₂-Kostenaufteilung fehlt in der Abrechnung
Seit 2023 ist die CO₂-Kostenaufteilung Pflicht. Fehlt sie in der Nebenkostenabrechnung, können Mieter den Vermieter-Anteil nachfordern. Im Streitfall kann das teuer werden.
6. Sonderregelungen nicht geprüft
Prüfen Sie vor jeder Abrechnung, ob eine Sonderregelung nach §7 CO₂KostAufG greift. Falls ja, halbiert sich Ihr Vermieter-Anteil – das kann mehrere hundert Euro pro Jahr ausmachen.
Fazit: So gelingt die korrekte CO₂-Kostenaufteilung
Die Berechnung der CO₂-Kostenaufteilung folgt einer klaren Logik: Verbrauch ermitteln, CO₂-Ausstoss berechnen, Stufe bestimmen, Kosten aufteilen. Mit den fünf Schritten aus diesem Artikel und den korrekten Emissionsfaktoren können Sie die Berechnung für jedes Gebäude und jeden Energieträger selbst durchführen.
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