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CO₂-Kostenaufteilung berechnen

Wie viel der CO₂-Kosten zahlt der Mieter, wie viel der Vermieter? Berechnen Sie die Aufteilung nach dem 10-Stufen-Modell (CO₂KostAufG) – kostenlos, sofort, ohne Anmeldung.

Aktueller CO₂-Preis 2026 Berechnung nach CO₂KostAufG Ergebnis in Sekunden

CO₂-Umlage berechnen

Alle Angaben finden Sie auf Ihrer Heizkostenabrechnung

2026: Preiskorridor 55–65 €/t, Berechnung mit 60 €/t (Mittelwert)
kWh
Gesamter Heizenergieverbrauch des Gebäudes pro Jahr Bitte geben Sie einen gültigen Verbrauch ein
Gesamte beheizte Wohnfläche (laut Mietvertrag oder Abrechnung) Bitte geben Sie eine gültige Fläche ein
Betrifft nur Sonderfälle – im Regelfall gilt „Keine Beschränkung"

Ihr Ergebnis

kg CO₂ gesamt
kg CO₂/m²/Jahr
Stufe (von 10)

Kostenaufteilung

50%
50%
Mieter:
Vermieter:
Position Betrag
CO₂-Kosten gesamt (netto)
Anteil Mieter ()
Anteil Vermieter ()
Inkl. Umsatzsteuer (19%)
Anteil Mieter (brutto)
Anteil Vermieter (brutto)

10-Stufen-Modell

effizient ineffizient
Quellen & Rechtsgrundlage: Emissionsfaktoren gem. BMWK-Leitfaden / EBeV 2030 Anlage 2. Stufenmodell gem. Anlage zum CO₂KostAufG. CO₂-Preise gem. BEHG §10. Für 2026 gilt ein Preiskorridor (55–65 €/t) – berechnet mit 60 €/t (Mittelwert). Fernwärme: Individueller Emissionsfaktor Ihres Anbieters (CO₂KostAufG §5). Alle Angaben ohne Gewähr.
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Häufige Fragen

Alles zur CO₂-Umlage

Seit Januar 2023 werden die CO₂-Kosten für Heizung nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes (= je höher der CO₂-Ausstoß pro m²), desto größer wird der Anteil des Vermieters. Ziel: Vermieter sollen einen Anreiz haben, in energetische Sanierung zu investieren.
Das Modell teilt Gebäude anhand ihres CO₂-Ausstoßes pro Quadratmeter und Jahr in 10 Stufen ein. Bei unter 12 kg CO₂/m²/Jahr (Stufe 1, sehr effizient) zahlt der Mieter 100% der CO₂-Kosten. Bei über 52 kg CO₂/m²/Jahr (Stufe 10, sehr ineffizient) zahlt der Mieter nur noch 5% – der Vermieter übernimmt 95%. Dazwischen steigt der Vermieter-Anteil in 10%-Schritten.
Der CO₂-Preis steigt jährlich gemäß BEHG §10: 2024: 45 €/Tonne (Festpreis), 2025: 55 €/Tonne (Festpreis), 2026: Preiskorridor 55–65 €/Tonne (auktionsbasiert). Unser Rechner verwendet für 2026 den Mittelwert von 60 €/t. Der steigende Preis macht es für Vermieter zunehmend teurer, in schlecht gedämmten Gebäuden nichts zu tun.
Den Jahresverbrauch in kWh finden Sie auf Ihrer Heizkostenabrechnung (Abschnitt "Energieverbrauch" oder "Brennstoffverbrauch"), auf der Energierechnung Ihres Versorgers, oder im Energieausweis des Gebäudes. Bei Heizöl: Liter × 10 ≈ kWh. Bei Gas: m³ × 10,5 ≈ kWh.