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CO₂-Kostenaufteilung für Fernwärme berechnen

Bei Fernwärme gilt ein individueller Emissionsfaktor Ihres Wärmeversorgers. Berechnen Sie die CO₂-Kostenaufteilung nach dem 10-Stufen-Modell.

🏭Emissionsfaktor: Individuell (Anbieter-abhängig)

Den Emissionsfaktor finden Sie auf Ihrer Wärmeabrechnung oder erhalten ihn von Ihrem Versorger.

Bei rechtlichen Beschränkungen wird der Vermieter-Anteil halbiert.

Bei Fernwärme ist der Emissionsfaktor nicht pauschal festgelegt, sondern wird individuell vom Wärmeversorger berechnet (§5 CO₂KostAufG). Typische Werte: 0,05–0,25 kg CO₂/kWh.

Individueller Emissionsfaktor

Ihr Fernwärmeanbieter muss den spezifischen CO₂-Emissionsfaktor jährlich ausweisen. Fernwärme aus Müllverbrennung hat oft nur 0,05 kg CO₂/kWh, kohlebasierte bis über 0,20.

Typischer Verbrauch

Fernwärmekunden verbrauchen im Schnitt 100–150 kWh/m² pro Jahr. Bei 120 kWh/m² und 85 m² sind das ca. 10.200 kWh.

Kostenbeispiel 2026

Bei 10.200 kWh und 0,130 kg CO₂/kWh: 1.326 kg CO₂. Auf 85 m² = 15,6 kg CO₂/m² – Stufe 2, Vermieter zahlt 10%. Bei 60 €/t: 7,96 € Vermieter-Anteil.

Sonderfall Anschlusszwang

Bei kommunalem Anschluss- und Benutzungszwang (§7 CO₂KostAufG) wird der Vermieter-Anteil halbiert.

FAQ

Häufige Fragen

Auf Ihrer jährlichen Wärmeabrechnung. Ihr Versorger ist nach §5 CO₂KostAufG zur Auskunft verpflichtet.
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