CO₂-Kostenaufteilung für Fernwärme berechnen
Bei Fernwärme gilt ein individueller Emissionsfaktor Ihres Wärmeversorgers. Berechnen Sie die CO₂-Kostenaufteilung nach dem 10-Stufen-Modell.
Bei Fernwärme ist der Emissionsfaktor nicht pauschal festgelegt, sondern wird individuell vom Wärmeversorger berechnet (§5 CO₂KostAufG). Typische Werte: 0,05–0,25 kg CO₂/kWh.
Individueller Emissionsfaktor
Ihr Fernwärmeanbieter muss den spezifischen CO₂-Emissionsfaktor jährlich ausweisen. Fernwärme aus Müllverbrennung hat oft nur 0,05 kg CO₂/kWh, kohlebasierte bis über 0,20.
Typischer Verbrauch
Fernwärmekunden verbrauchen im Schnitt 100–150 kWh/m² pro Jahr. Bei 120 kWh/m² und 85 m² sind das ca. 10.200 kWh.
Kostenbeispiel 2026
Bei 10.200 kWh und 0,130 kg CO₂/kWh: 1.326 kg CO₂. Auf 85 m² = 15,6 kg CO₂/m² – Stufe 2, Vermieter zahlt 10%. Bei 60 €/t: 7,96 € Vermieter-Anteil.
Sonderfall Anschlusszwang
Bei kommunalem Anschluss- und Benutzungszwang (§7 CO₂KostAufG) wird der Vermieter-Anteil halbiert.